Was ist (kognitive) Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das zu neuen Denk- und Verhaltensmustern verhilft, um Probleme aktiv zu überwinden. Kernaspekte sind:
- Hilfe zur Selbsthilfe: Patienten erlernen Bewätigungsstrategien und funktionale Verhaltensweisen.
- Fokus auf das Hier und Jetzt: Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Problemen und deren Lösung, weniger auf der Vergangenheit.
- Verlernen und Neu-Lernen: Verhaltenstherapeuten nehmen an, dass störendes oder dysfunktionales Verhalten erlernt wurde und wieder verlernt werden kann (z.B. bei Ängsten oder Depressionen). Auch können neues Verhalten und neue Sichtweisen gelernt oder aufrechterhaltenden Bedingungen von Problemen beeinflusst werden. Wir vertreten grundsätzlich die Idee einer lebenslangen Entwicklung.
- Aktiv und zielorientiert: Klare Ziele werden vereinbart und gemeinsam in und zwischen den psychotherapeuischen Sitzungen verfolgt.
Ihr Weg in meine Behandlung
Ich habe keine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung und kann daher meine Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Ich behandle in der Regel Privatpatienten und Selbstzahler.
Zugang: Sie nehmen direkt Kontakt zu mir auf (ohne Überweisung).
Ablauf: Zunächst prüfe ich im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorischen Sitzungen, ob die Indiaktion für eine Psychotherapie vorliegt. Sie lernen meine Arbeitsweise kennen und prüfen, ob ich als Therapeut für Sie in Frage komme. Erst dann startet die Psychotherapie.
Ihre Vorteile: Schneller Start, wenig Bürokratie und freie Entscheidung, ob Sie Ihre Krankenkasse informieren wollen.
Kosten
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen (Privatversicherte/Beihilfe) erfolgt in Hessen auf Basis der GOP/GOÄ mit Analogziffern, um moderne Richtlinienverfahren abzubilden. Sie können die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen, sofern der Tarif dies beinhaltet. Beihilfeberechtigten werden in der Regel zusätzlich zu den Leistungen der PKV Aufwendungen erstattet. Informieren Sie sich bitte vor dem Erstgespräch oder unmittelbar danach, über die Konditionen Ihrer Versicherung. Sie können die Leistungen auch als Selbstzahler direkt begleichen.
Häufige Abrechnungsziffern in der Psychotherapie sind 801a, 812a, 870 (2,3 facher Satz). Details zur genauen Abrechnung in meiner Praxis erfahren Sie im Erstgespräch. Hintergründe und allgemeine Hinweise zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder z.B bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) oder beim Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)